Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
- Unternehmen, die Süßwaren industriell herstellen und zugleich Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. sind
- Unternehmen, die Süßwaren industriell herstellen und zugleich in einem europäischen Süßwarenverband sind, sofern dieser Verband Mitglied bei CAOBISCO, ESA oder Euroglace ist. Es genügt auch, wenn dieser europäische Süßwarenverband bei CAOBISCO, ESA oder Euroglace Beobachtungsstatus hat oder sonst wie mit einem dieser drei europäischen Fachverbände assoziiert ist.
- Unternehmen, die Süßwaren gewerblich herstellen (z.B. Confiserien, Konditoreien etc.), Handel betreiben, einschließlich Importeure und Exporteure.
- Unternehmen, die mit Süßwaren Handel betreiben, einschließlich Importeure und Exporteure
- Nationale und europäische Süßwarenverbände, die die o. g. Interessen der Unternehmen vertreten
Außerordentliche Mitglieder
- In- & ausländische Unternehmen, die als Vorlieferanten Produkte für die deutsche Süßwarenindustrie herstellen
- Unternehmen, die maschinelle Ausrüstungen zur Herstellung von Süßwaren anbieten
Fördernde Mitglieder
- Natürliche oder juristische Personen, die sich durch ihre wissenschaftliche Qualifikation bzw. ihre aktive Arbeit für die Qualitätssicherung in der Süßwarenindustrie hervorgetan haben.
Mitgliedsbeitrag
- Der Beitrag richtet sich nach einer umsatzabhängigen Staffel.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.